Sollten Sie einen
vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine
Absage mindestens 24 Stunden im Voraus.
Bei kurzfristigeren Absagen
oder nicht wahrgenommenen Terminen behalten wir uns vor, den
entstandenen Zeitaufwand sowie die Anfahrt privat in Rechnung
zu stellen.
Eine Abrechnung dieser
Kosten über die Pflegekasse erfolgt nicht.
