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Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus.

Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen behalten wir uns vor, den entstandenen Zeitaufwand sowie die Anfahrt privat in Rechnung zu stellen.

Eine Abrechnung dieser Kosten über die Pflegekasse erfolgt nicht.