Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131€ monatlich. Unsere Unterstützung kann i.d.R. direkt darüber abgerechnet werden.
Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI ist eine steuerfreie Leistung der Pflegeversicherung.
Er dient der Finanzierung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten im Alltag und wird nicht als Einkommen versteuert.
