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für Sie und Ihre Liebsten.

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Entlastungsbetrag

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131€ monatlich. Unsere Unterstützung kann i.d.R. direkt darüber abgerechnet werden.

Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI ist eine steuerfreie Leistung der Pflegeversicherung.

Er dient der Finanzierung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten im Alltag und wird nicht als Einkommen versteuert.