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Entlastungsbetrag - was ist das?

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131€ monatlich.

                                                               Unsere Unterstützung kann i.d.R. direkt darüber abgerechnet werden.

Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI ist eine steuerfreie Leistung der Pflegeversicherung.

Er dient der Finanzierung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten im Alltag und wird nicht als Einkommen versteuert.